Die neuen 5 Pflegegrade
Seit dem 01.01.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Folge, dass die vorherigen 3 Pflegestufen durch die neuen 5 Pflegegrade abgelöst werden. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die 5 neuen Pflegegrade. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen und erfolgt dann, wenn hierbei eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen bereits über eine Pflegestufe verfügen, werden Sie automatisch in einen höheren Pflegegrad eingestuft. Niemand wird durch diese Pflegereform schlechter gestellt als zuvor. Innerhalb dieser Pflegegrade stehen Ihnen unter anderem Pflegesachleistungen und Betreuungsgeld zu. In allen Pflegegraden werden nun auch demenzielle Erkrankungen berücksichtigt.
Erfahren Sie jetzt wie Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen können.